Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel sowie der Import- und Export von Schiffen, Motoren und Ersatzteilen aller Art, Recycling- und Schrottwaren, Lebensmitteln, landwirtschaftliche Erzeugnisse und andere Konsumgüter sowie Rest- und Sonderposten außerdem die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.