Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unmittelbare Entwicklung und Vertrieb von Software in Lizenz, als Software-as-a-Service oder in sonstiger Weise sowie Erbringung von Integrations-, Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungen und Beteiligung an einem dritten Unternehmen, das in ähnlicher Weise Software in Lizenz, als Software-as-a-Service oder in sonstiger Weise entwickelt und vertreibt sowie Integrations-, Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen erbringt.