Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Marketing, der Vertrieb, das Branding, das Ticket Management und die Beratung in Bezug auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, insbesondere von Live-Entertainment-Veranstaltungen sowie sonstige damit verbundene Tätigkeiten und Dienstleistungen im Entertainmentbereich. Vom Gegenstand des Unternehmens nicht erfasst sind genehmigungspflichtige Geschäfte, sofern die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt.