Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen und anderen Vermögenswerten, auch Immobilien, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.