Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Produkten für die Agrarwirtschaft sowie auf den Gebieten Klimatisierungstechnik und Sondermaschinenbau; Herstellung und Vertrieb von Pflanzen-Anbausystemen für die private Nutzung; Entwicklung und Herstellung von Steuerungen und Regelungsmodulen sowie Messsysteme für die Agrarwirtschaft und für den privaten Pflanzenanbau; Entwicklung von nachhaltigen Energiesystemen für den Pflanzenanbau im industriellen und privaten Bereich; Erbringung von Engineering- und Beratungsleistungen; Lizenz- und Know-How-Transfer auf den vorgenannten Gebieten.