Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermarktung von Geräten und/oder elektronischen Einrichtungen zur automatischen Identifizierung mittels Barcode, TPV5, RFID oder jedem anderen Verfahren sowie die Entwicklung und/oder Vermarktung von ergänzenden Einrichtungen, wie Software, Hardware, Applikationen für mobile Geräte oder Plattformen für Netzwerktechnologie.