Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektentwicklung, Projektsteuerung, Konzeptentwicklung und Projektmanagement, von Um-, Aus- und Neubauten. Generalübernehmer- und Generalunternehmerleistungen und alle damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen und Nebengewerke. Modernisierung- und Sanierungsarbeiten.