Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb von EDV-Lösungen; Wirtschaftsberatung, Kauf von Immobilien, Projektentwicklung und Bebauung, der erlaubnisfreie Handel mit elektrischen und elektronischen Artikeln aller Art, der erlaubnisfreie Import und Export mit Waren aller Art.