Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit genormten Baufertigteilen und anderen Bauelementen, insbesondere Fenstern, Türen, Zargen und Regalen sowie Holz- und Bautenschützern und deren Montage. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt im Bautrockengewerbe sowie als Bodenleger und Raumausstatter tätig zu werden.