Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von genehmigungsfreien Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere von kaufmännischen Dienstleistungen für Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie Unternehmen der Telekommunikation, des Gesundheitswesen, des Finanz- und Versicherungswesens. Hierin eingeschlossen sind Dienstleistungen der Kundenbetreuung, Kundenabrechnung und der Datenpflege. Darüber hinaus die Erbringung von Callcenterdienstleistungen und Kundenmanagement.