Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Entwickeln von Grundbesitz sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Erbringung von Dienstleistungen an diese.
Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand der Gesellschaft.