Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Konzeption, erlaubnisfreie Unternehmensberatung, das Durchführen von Workshops und Anbieten von Coaching und der Vertrieb von Softwaredienstleistungen und -produkten in den Bereichen Informationstechnologie, Marketing und Internet sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art, das Verwalten jeglichen Vermögens sowie Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, sofern hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG.