Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen jeglicher Art, sowie angrenzende Dienstleistung zur Realisierung inklusive Bereitstellung und Vermietung von Hard- und Software. Die Beratung und Begleitung von Unternehmen, insbesondere touristische Unternehmen, im Bereich Kommunikation und Marketing, sowie die Destinationsentwicklung mit Ausnahme von solchen Tätigkeiten, die eine Genehmigung oder Zulassung bedürfen.