Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Berufsausübungsgesellschaft zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen und die mit dem Berufsrecht der Steuerberater zu vereinbarenden Tätigkeiten. Des Weiteren Halten und Verwalten von Beteiligungen an gleichartigen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie der Erwerb und die Vermietung von Immobilien im eigenen Namen zum Zwecke der Vermögensverwaltung.