Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Anpassung, Implementierung, das Designen und Vertreiben von und in Zusammenhang mit Computer Software, IT-Lösungen und Applikationen und das Angebot bzw. die Bereitstellung von Internet/Web basierten Anwendungen und Dienstleistungen, insbesondere einer Applikation bzw. digitalen Plattform zur Gestaltung und Unterstützung von Arbeitsverhältnissen und Bildung, wie z.B. eine Karriereplattform oder einer Fortbildungsplattform.