Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Tattoo- und Piercingstudios; der Kauf und Verkauf von Produkten im Zusammenhang mit Tätowierungen, Piercings, Zeichnungen, kleinem Modeschmuck und abgeleiteten Produkten; Verkauf und Vertrieb von Werbeartikeln, Textilien, Druckartikel; Onlineverkauf; den Kauf, Verkauf und die Verkostung von kleinem Gebäck (nicht vor Ort zubereitet) und alkoholfreien Getränken wie Kaffee, Tee und Saft vor Ort und zum Mitnehmen.