Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwertung jeder Art sowie Veräußerung von Leistungsschutzrechten und sonstigen Ausschließlichkeitsrechten an Tonaufnahmen und Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an sowie Unternehmensberatung von Musik- und Medienfirmen.