Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, Verkauf, Vermietung, Verwaltung von Immobilien und Grundstücken sowie Bestandsaufbau, Bau, Renovierung und Sanierung von Immobilien. Ferner - die Kreditvermittlung im Rahmen des § 34i Gewerbeordnung, insbesondere zum Erwerb von Immobilien, und das Anbieten sonstiger Finanzierungsgeschäfte sowie Beratungen in Bezug solcher Geschäfte mit Ausnahme von Tätigkeiten, die nach § 32 KWG erlaubnispflichtig sind. Sonst erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nur insoweit vorgenommen wie eine Erlaubnis vorliegt; - die Vermittlung von Kauf-, Miet- und Nutzungsverträgen über Immobilien nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gewerbeordnung sowie Darlehensverträgen nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Gewerbeordnung. Die Gesellschaft kann Immobilien erwerben und veräußern und alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind; - die Vermittlung von Versicherungen und Versicherungsverträgen aller Art nach § 34d GewO und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen; - die Vermittlung von Gas- und Stromverträgen aller Art und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.