Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Tassen, Geschirr, Küchengeräten wie Kochtöpfen, Backöfen, Induktionsherde sowie die Erbringung von Kundendienstleistungen im Bereich der vorgenannten Produkte und von erlaubnisfreien Dienstleistungen im Zusammenhang mit Strategie, Marketing und Distribution.