Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die internationale Vertretung der Gesellschafterfirmen und deren verbundenen bzw. angeschlossenen Unternehmen als Einkaufs-, Vertriebs- und Organisationsverbund sowie u.a. Marketingaktivitäten, Zentralfaktur- und Dekredereübernahme zur Erreichung möglichst günstigster Konditionen für die Gesellschafter sowie aller weiteren Aufgaben zum Nutzen der Gesellschafter.