Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, insbesondere auf den Gebieten der zulassungsfreien Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 StBerG, Controlling, Organisation, Strategie, Personalwesen wie das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung- von Lohn und Gehaltsabrechnungen, die Lohnsteueranmeldung, gem. § 6 Nummer 4 StBerG, Produktpreise prüfen und anpassen, Mitarbeiteranfragen bearbeiten und Geschäftsprozesse analysieren und optimieren.