Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung von Unternehmen; Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Edelmetallen, sowie deren Ankauf, Verkauf, Verwaltung und Einlagerung für sich und Dritte; Beteiligung an anderen Unternehmen; Erwerb von Grundeigentum sowie dessen Belastung, Veräußerung und Verwaltung; Finanzierung für eigene Rechnung; Übernahme von Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte; Kauf von immateriellem und geistigem Eigentum, dessen Aufwertung und Verkauf, sofern es hierfür keiner besonderen Erlaubnis bedarf.