Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Entwicklung von online Applikationen in Kunst und Fotografie, Darstellung und Abbildung von Kunstgegenständen, Film und Fotografieaufnahmen von Kunstgegenständen und anderen Gegenständen sowie Handel wie auch Handelsvermittlung von genehmigungsfreien Waren unterschiedlicher Art, insbesondere Bildern, Filmen und Ablichtungen von Kunstobjekten sowie Kleintransporte bis zum max. Gesamtgewicht von 3,5 t.