Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, insbesondere auf den Gebieten Mitarbeiterbeschaffung, -bindung und Mitarbeitergesprächen sowie Kündigungsmaßnahmen, die Einführung, Einrichtung und Unterstützung bei der Nutzung von HR-Software und Zeiterfassungssystemen sowie Vermittlung von Aufträgen und Programmierleistungen an Partnerunternehmen zur Optimierung der Arbeitsabläufe und Vergütungsmethoden, Telefondienst und Büroorganisation für kleine bis mittelgroße Unternehmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.