Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Sanierung und Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten im Rahmen des Maurer- und Fliesenlegerhandwerks sowie die Übernahme von Bauleistungen anderer Fachgewerke und Vergabe an Subunternehmer.