Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Immobilien sowie Unternehmen, sonstige Vornahme von und Beteiligung an Immobiliengeschäften sowie Verwaltung von Vermögen. Insbesondere bebaute sowie unbebaute Grundstücke einschließlich Neubauten und Bestandsimmobilien zu erwerben, halten, entwickeln, Gebäude zu errichten, zu renovieren, sanieren und/oder anderweitig zu verändern, zu vermitteln sowie veräußern.