Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben eines Café mit Bar und Diskothek, eines Café mit Imbiss, Getränken und Speisen, einer Music-Bar, eines Live-Music-Clubs und eines Rock-Clubs sowie die Organisation und Durchführung musikalischer Veranstaltungen und von Konzerten