Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratende Tätigkeiten, die nicht genehmigungspflichtig sind, die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Kauf und Verkauf von Immobilien und deren Vermietung und Verwaltung sowie der Handel mit Aktien und anderen Finanzprodukten im eigenen Namen und für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.