Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Marken in der Konsumgüter-Industrie, hier insbesondere die Produktion und der Vertrieb von Artikeln, welche die Marke in ihrer Form und Image unterstützen, weiter entwickeln und ihre Bekanntheit erweitern. Dazu gehört unter anderem die Beratung, Produktion sowie der Vertrieb der Marken unterstützenden Artikel wie Merchandise oder Handelsartikel.