Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Bauplanung, Bauleitung und die Wahrnehmung von Baubetreuungsaufgaben, die Verwaltung und Vermietung sowie Verpachtung von Wohn- und Gewerbeeinheiten, der Ankauf und Verkauf von Grundstücken, Miteigentumsanteilen an Grundstücken einschließlich Wohnungseigentum und Erbbaurechten.