Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Durchführung von Messen und Veranstaltungen, insbesondere im Kraftfahrzeugbereich im Inland und europäischen Ausland, der Verkauf von Werbeträgern, die Umsetzung von Gastronomiekonzepten und der Gastronomiebetrieb auf sämtlichen Events sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte und Nebentätigkeiten.