Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen, einschließlich Restaurants, Cafés, Gaststätten und Speiselokalen. Dies schließt die Planung, Entwicklung und Herstellung von Gastronomiebetrieben ein, sowie die Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen in diesem Bereich. Des Weiteren umfasst die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft die Produktion und den Verkauf von Catering-Dienstleistungen und Lunchpaketen. Zusätzlich beinhaltet der Gesellschaftszweck die Planung, Produktion, Durchführung und Verwaltung von Veranstaltungen verschiedenster Art. Darüber hinaus erstrecken sich die Aktivitäten der Gesellschaft auf alle mit dem Franchisemanagement verbundenen Tätigkeiten, einschließlich der Entwicklung, Umsetzung und Betreuung von Franchise-Konzepten im Gastronomiebereich.