Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel, Online-Handel, sowie Import- und Export von nicht genehmigungspflichtigen Waren, darunter Lebens- und Genussmitteln; Logistik, Lagerhaltung. Entwicklung und Verwaltung eigener Marken; Herstellung von Verbrauchsgütern; Geschäftstätigkeiten in den Bereichen Marketing, Werbung, Design, Webentwicklung und Implementierung von IT-Lösungen; Beratungsdienstleistungen in den Bereichen E-Commerce, Markenentwicklung, internationaler Handel, Unternehmensberatung und Consulting; Ausbildung und Training.