Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigne Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Erbringung von Geschäftsführungs- und Managementleistungen und sonstigen Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsunternehmen und Dritte.