Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Kauf, der Handel sowie die Verwaltung von Immobilien im In- und Ausland und die damit verbundenen Geschäfte wie Vermietungen und Verpachtungen sowie die Vermarktung als Ferienimmobilien,
b) die Anmietung, Renovierung und Möblierung von Immobilien und deren Weitervermietung,
c) die Erbringung und Vermittlung von Consulting- und Servicedienstleistungen im Bereich Immobilien und Gästebeherbergung für Immobilieneigentümer, Mieter und Reisende,
d) die Entwicklung, Vermarktung und der Vertrieb von digitalen und physischen Produkten in den Bereichen Immobilien und Gästebeherbergung.