Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb von Eigentumswohnungen und von Einfamilienhäusern (insbesondere solchen in Holzbauweise); Handel mit Baustoffen und Bausatzhäusern (insbesondere solchen in Holzbauweise); Bauberatung, soweit für diese Leistung eine Zulassung als Rechtsanwalt oder Steuerberater oder Eintragung in die Architektenliste oder eine andere Genehmigung oder Zulassung jeweils nicht erforderlich ist; Vermittlung von Bauausführungen.