Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Betrieb von Geschäftsmodellen in den Bereichen Pflege und Vorsorge, dem Vertrieb von Bedarfsgegenständen und Hilfsmitteln für ältere Personen sowie das Halten von Beteiligungen im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte.