Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Instandhaltung von Aufzugsanlagen, sowie die Reparatur und die Modernisierung, die regelmäßige Durchführung von Wartungstätigkeiten, die Bereitstellung von Notrufsystemen für Aufzugsanlagen, sowie die Restauration von denkmalgeschützten Aufzugsanlagen, die Begleitung von regelmäßigen Hauptprüfungen, die Entstörung von Aufzugsanlagen und die Errichtung von neuen Aufzugsanlagen.