Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Beratung von Hotels und Gaststätten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte, der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Gebäuden. Ferner die Projektentwicklung und Vertriebskoordination sowie die Strukturierung und Begleitung von Finanzierungen. Das Bauträgergeschäft und die Darlehensvermittlung als erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO.Andere erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.