Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die An- und Vermietung von Wohnungen und Immobilien, der An- und Verkauf von Immobilien, jeweils in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung nicht zulassungspflichtiger Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich des Immobilienerwerbs, insbesondere in Form von Marktanalysen, Auswahl geeigneter Immobilien und der Unterstützung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien (ohne Maklertätigkeit).