Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Netzanschlüssen und Netzanschlusskooperationsmöglichkeiten für Energieerzeugungs- und Energieverbrauchsanlagen einschließlich Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Softwarelösungen und IT-Infrastruktur in diesem Zusammenhang sowie die Digitalisierung von Energiedienstleistungen und die Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit Erzeugung, Verbrauch, Bezug und Leitung von Energie einschließlich Stromlieferverträgen.