Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Im- und Export und der stationäre- und Online-Handel mit Waren verschiedener Art im Einzel- und Großhandel, insbesondere Lebensmitteln, und das Betreiben von Gastronomiebetrieben, insbesondere von Bars und Restaurants, sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.