Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen jedweder Art (ohne Rechts- oder Steuerberatung), insbesondere im Zusammenhang mit M&A- (Mergers&Acquisitions-) oder Finanzierungsprojekten, Unternehmensanalysen (Finanzen, Markt und Strategie), Strategieberatung, Erstellung von Unternehmensbewertungen, Investmentmemoranden, Businessplänen, Präsentationen, Research und Kontaktierung von Investoren, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer Genehmigung oder Zulassung bedürfen.