Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
bei gemeinschaftlicher Vertretung mit einem weiteren Geschäftsführer: mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
bei gemeinschaftlicher Vertretung mit einem weiteren Geschäftsführer: mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
bei gemeinschaftlicher Vertretung mit einem weiteren Geschäftsführer: mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Programmierung, Vermarktung und Verkauf individuell zugeschnittener Software auf Kundenanfrage sowie Erbringung damit verbundener Dienstleistungen wie Beratung, Schulung und Support in Bezug auf die erstellte Software. Übernahme von Projekten im Bereich der Softwareentwicklung und -anpassung für Unternehmen, inklusive Analyse, Konzeption, Implementierung und Wartung von Softwarelösungen. Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der IT-Systemadministration, einschließlich Einrichtung, Überwachung, Wartung und Optimierung von IT-Systemen und Netzwerken sowie Beratung von Kunden hinsichtlich IT-Infrastruktur und Sicherheit. Alle im Zusammenhang mit allen vorgenannten Zwecken stehende Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.