Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Onlinehandel (das Erstellen und Betreiben von Online-Shops), Designentwurf, Produktion, Handel und Vertrieb von Waren verschiedener Art, insbesondere Dekorationsartikel und Wohnaccessoires, Gestaltung und Durchführung von Marketing-Maßnahmen jeglicher Art sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.