Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung von Bauarbeiten jeglicher Art für eigene und fremde Rechnung, auch in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Bauunternehmen; Entwurf, Planung, Berechnung und Errichtung von Bauwerken; Ausübung aller dem Baugewerbe dienenden Hilfsgeschäfte, Beratung und Projektmanagement; Renovierung und Innenausstattung.