Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Erwerb und Auswertung medialer Marken sowie Erwerb, Schutz und Auswertung der dafür erforderlichen Rechte unter Einschluss der Lizenzierung und Verwertung von Persönlichkeits- und Namensrechten sowie des Rechts am eigenen Bild. Herstellung und Verwertung von Film-, Fernseh-, Hörfunk-, Werbe-, Multimedia-, Internet-, Merchandising-, Event- und Printproduktionen. Beschaffung und Verwertung von Programmrechten und -material für das Programm. Entwicklung, Lizenzierung und Verwertung von TV-Konzepten. Durchführung aller Geschäfte, die mit den vorgenannten Tätigkeiten in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen.