Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Versicherungsvermittlung an Verbraucher und Nicht-Verbraucher sowie die versicherungsbezogene Beratung von Unternehmen und deren Beschäftigten, sowie die Vermittlung und Erbringung von Dienst- und Werkleistungen aller Art auf dem Gebiet der Gebäudeschadensanierung.