Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung bei Eröffnung eines Gewerbebetriebes, die Korrespondenz mit den Behörden, laufende Buchführungsarbeiten gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie damit verbundene Meldungen, Übermittlung von elektronischen Daten (auch Elster) im Auftrag, betriebswirtschaftliches Controlling, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Büro- und Verwaltungsarbeiten sowie sämtliche damit verbundene Tätigkeiten.