Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Aufstellung und Vermittlung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten aller Art sowie der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungshallen aller Art im Gebiete der neuen Bundesländer. Eine Geschäftsbetätigung im Gebiete der alten Bundesländer ist der Gesellschaft nicht gestattet.